Die US-Börsenaufsicht SEC hat neue Leitlinien zu tokenisierten Wertpapieren veröffentlicht.
Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten für Unternehmen zu reduzieren.
Tokenisierte Wertpapiere fallen laut SEC in zwei Kategorien.
Sie werden entweder vom Emittenten selbst oder von unabhängigen Drittanbietern erstellt.
Unternehmen können ihre eigenen Aktien oder Anleihen tokenisieren.
Dies geschieht entweder direkt onchain oder über externe Register.
In beiden Fällen gelten weiterhin alle Wertpapiergesetze.
Die Nutzung der Blockchain ändert nichts an den regulatorischen Pflichten.
Drittanbieter nutzen meist custodiale oder synthetische Modelle.
Beim custodialen Modell liegt das Eigentum bei einem Verwahrer.
Synthetische Token bieten nur eine Preisabbildung.
Ein echtes Eigentumsrecht besteht dabei nicht.
Die SEC warnt vor zusätzlichen Risiken für Anleger.
Besonders problematisch sind mögliche Ausfälle von Drittparteien.
